1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VGH München: Erfolglose Beschwerde gegen einstweiligen Rechtsschutz - auch keine Prozesskostenhilfe, wenn die erstinstanzliche Entscheidung nicht zu beanstanden ist
Beschluss vom 19.02.2021 – 9 CS 21.48